Neue Synodalrätin

Synode der katholischen Kirche im Kanton Zürich

Neue Synodalrätin

Nach intensiver Diskussion verabschiedete das Kirchenparlament eine Resolution zur Unterstützung der Konzernverantwortungsinitiative. Die Synode hat zudem mit Barbara Winter-Werner eine weitere Frau in den Synodalrat gewählt. 

Über zwei Stunden feilschte die Synode an ihrer Sitzung vom 5. November um Grundsätze und Wortwahl einer Resolution für die Konzernverantwortungsinitiative. War man sich im Anliegen einig, so stimmte doch der Weg zum gemeinsamen Ziel nicht für alle. Schliesslich stimmten 42 von 73 Synodalen der Resolution zu. Darin steht unter anderem: «Wir teilen das Anliegen der Initiative, welche in der Schweiz sesshafte Unternehmen verpflichten will, für ihre sowie für die Tätigkeiten der von ihnen kontrollierten Unternehmen in den betroffenen Ländern Verantwortung für das Einhalten der Menschenrechte und ökologischer Mindeststandards zu übernehmen. Die Konzernverantwortungsinitiative zeigt dafür einen Weg auf, den die Mitglieder der Synode mehrheitlich unterstützen.»

Barbara Winter-Werner wurde als neue Synodalrätin gewählt. Die Ersatzwahl drängte sich auf, nachdem Willi Lüchinger – seit Frühjahr 2018 in der Exekutive – aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten war. Zwei Kandidaten und eine Kandidatin standen zur Wahl, mit 48 von 75 Stimmen wählten die Synodalen Barbara Winter-Werner aus Winterthur. Damit ist der neunköpfige Synodalrat mit vier Frauen und fünf Männern wieder komplett. Barbara Winter-Werner ist 53 Jahre alt, studierte ETH-Naturwissenschafterin, Lehrbeauftragte für Medizinethik an der Universität Zürich und arbeitete zuletzt als Geschäfts- und Teamleiterin am Begegnungszentrum «Anhaltspunkt» der katholischen Kirchgemeinde Winterthur.

Im Nachgang zur Steuervorlage 2017 trat ein Gesetz in Kraft, wonach die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen während vier Jahren jährlich fünf Millionen Franken erhalten, um die finanziellen Folgen der Steuervorlage abzufedern. Für die Jahre 2021 bis 2025 sind dies für die katholische Körperschaft und die reformierte Landeskirche jährlich je 2494000 Franken, für die christkatholische Kirche 12000 Franken. Die Synodalen beschlossen auf Antrag des Synodalrats einstimmig, dass das Geld nach einem gerechten Verteilschlüssel vollauf den Kirchgemeinden ausbezahlt wird.

Das Seelsorgegeheimnis ist eine spezielle Form des Berufsgeheimnisses, ähnlich dem Arzt- oder Anwaltsgeheimnis. Man kann davon nur mit Einverständnis der sich anvertrauenden Person entbunden werden. Ausser im Notfall: bei ernsthafter Gefährdung der anvertrauenden Person oder Dritter oder bei Straftaten mit schwerer körperlicher, materieller oder seelischer Schädigung. Bisher gab es für diese Entbindung in der katholischen Kirche im Kanton Zürich keine klar benannte Stelle. Neu soll dazu ein Gremium geschaffen werden, das die Kirchenpflegen (die bisher meist zuständig waren) entlastet und Rechts-sicherheit schafft, indem klare Abläufe und Ansprechpersonen benannt werden. Das Beichtgeheimnis ist davon ausgenommen! 42 von 75 Synodalen stimmten dem Antrag zu.

Die Synodalen überwiesen eine Motion zu Klima- und Umweltmassnahmen in der katholischen Kirche des Kantons Zürich mit dem Ziel netto null CO2-Emissionen bis 2050. «Damit rennen Sie offene Türen ein», erklärte der zuständige Synodalrat Peter Brunner. «Sie deckt sich mit unseren Legislaturzielen.»

Text: pd/Betarix Ledergerber