Die Kirche und der Zufall

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Die Kirche und der Zufall

Wenn die römisch-katholische Kirche Losverfahren anwenden würde, wäre das eine Besinnung auf die Ursprünge des Christentums. Ein Vorschlag.

Eine der ersten Personalentscheidungen in der Geschichte des Christentums wurde per Los gefällt: Die Apostelgeschichte berichtet, dass Judas per Los durch Matthias ersetzt wurde. Die urchristlichen Gemeinden folgten diesem Beispiel und losten ihre Amtsträger aus. Daran erinnert bis heute das Wort Klerus. Es kommt vom griechischen «kleros», was übersetzt «losen» heisst.

Erst mit dem Aufstieg des Christentums zur Staatsreligion im römischen Reich ging das Losverfahren in Vergessenheit. Die Hierarchisierung der römisch-katholischen Kirche fusst nicht auf evangelischem Verständnis, sondern auf römischem Recht.

Für die erneute Einführung von Losverfahren in der katholischen Kirche spricht also neben der rationalen Argumentation durch Aristoteles (siehe Infobox) auch die Besinnung auf die evangelische Tradition. – Wie könnte diese Erneuerung konkret aussehen?


Erstens: Bischofswahl mittels fokussierten Losverfahrens

In einem ersten Schritt erstellt ein Wahlgremium eine Liste mit drei bis sechs Personen, welche die kirchlichen Kriterien für das Bischofs-amt erfüllen, zur Ausübung dieses Amtes fähig sind und sich bereit erklären, das Amt im Falle einer Wahl auch anzunehmen. Die Wahl wird durch Los entschieden.

Für die Erstellung der Wahlliste wird ein breit aufgestelltes Gremium installiert. Es könnte beispielsweise zwölf Mitglieder umfassen: Drei Mitglieder kann der Vatikan frei berufen, vier Mitglieder werden aus den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums gelost, fünf Mitglieder werden aus den Laienräten des Bistums gelost.

Es ging vergessen, was das griechische Wort ‹Klerus› bedeutet: übersetzt heisst es ‹losen›. 

Thomas Binotto

Der Vorteil eines solchen Verfahrens liegt auf der Hand: Das Gremium müsste mit grösster Sorgfalt und Umsicht vorgehen, denn es müsste möglichst gleichwertige Kandidaten auf die Liste bringen. Niemand will, dass das Los auf eine Niete fällt. Und der Heilige Geist könnte im Augenblick der Wahl tatsächlich frei wirken.

Dieses fokussierte Losverfahren sollte man mit dem Rotationsprinzip verknüpfen. Die Bischofswahl erfolgt also beispielsweise für acht Jahre. Das würde den Kreis an fähigen Kandidaten erweitern, da sie sich nicht mehr praktisch auf Lebenszeit verpflichten müssten. Verschleiss und kraftloses Verharren im Amt würden seltener.


Zweitens: Ein Mitgliederrat als zweite Kammer

Die Römisch-katholische Körperschaft im Kanton Zürich errichtet neben der Synode eine zweite Kammer nach dem Vorbild der irischen Bürgerversammlung. In diesen Mitgliederrat werden 99 wahlberechtigte Mitglieder der katholischen Kirche per Los gewählt. Die Amtszeit des Rats beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit berät der Mitgliederrat über fünf Themen, die ihm von der Synode übergeben werden.

Der Mitgliederrat hat die Möglichkeit, Postulate zu diesen Themen an die Synode zu überweisen. Diese Postulate müssen von der Synode zwingend behandelt und zur Abstimmung gebracht werden.

Was würde eine solche zweite Kammer bringen? Sie würde die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit repräsentieren. Die Gesetze der Wahrscheinlichkeit würden dazu führen, dass der Mitgliederrat ein breites Spektrum abbilden würde. Breit beispielsweise bezüglich Lebensform, Weltanschauung, Kirchennähe, sozialen Hintergrunds und weiterer Faktoren, die in den Ratsversammlungen wichtig werden können. Der Mitgliederrat würde jedes Mitglied der katholischen Kirche ernst nehmen und als vollwertig behandeln. Die Akzeptanz der katholischen Kirche würde gestärkt, gerade unter Mitgliedern, die bislang nur am Rande wahrgenommen oder sogar despektierlich als «Papierkatholiken» bezeichnet werden.

Text: Thomas Binotto