Katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht

Kurznachrichten

Katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht

Missbrauch, verletzte Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen werden stärker geahndet – aber auch verbotene Sakramentenspendung.

Laut dem revidierten kirchlichen Gesetzbuch ist es Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Sexueller Missbrauch wird nicht mehr unter Verstösse gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat «gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen». Genannt werden weiter Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden.

Grobe Fahrlässigkeit bei der Verwaltung von Kirchengütern wird ebenso geahndet wie derjenige, der ohne vorgeschriebene Beratung oder Erlaubnis Kirchengut veräussert. Möglich sind auch Geldstrafen sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen. Für mögliche Straferlasse werden schliesslich genauere und höhere Hürden festgelegt. Nebst Strafe gibt es oft eine Pflicht zur Wiedergutmachung.


Als Delikte explizit aufgenommen wurden ins Kirchenstrafrecht aber auch der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist, etwa wiederverheiratet Geschiedenen, die nicht unter die Ausnahme von «Amoris Laetitia» fallen. Der Catholic Women’s Council (CWC) wehrt sich dagegen, dass die Ordination von Frauen als ein Vergehen gegen die Sakramente angesehen werde. «Das Streben der Frauen nach der Ordination ist nichts anderes als ein Streben nach der Anerkennung der Gleichheit und Würde der Frauen auf Augenhöhe mit den Männern in der Kirche», schreibt der CWC. Der Vatikan betrachtet dies als ein Vergehen, das eine Exkommunikation nach sich zieht. Diese Kriminalisierung sei inakzeptabel, verletzend und untergrabe die Würde der Frauen. Es sei an der Zeit, «dass wir aus einer Kultur der männlichen Überlegenheit ausbrechen und zur Gleichberechtigung zurückkehren, die Jesus für Frauen geschaffen hat, als er sie in seinen Dienst einbezog.» Gründungsmitglieder des CWC sind unter anderem die internationale Organisation «Voices of Faith» und die Bewegung «Maria 2.0».

Leserbrief

Ich beziehe mich auf die verbotene Sakramentenspendung im revidierten CIC: Ganz allgemein wird einmal mehr die Würde von Menschen im Namen der römisch-katholischen Kirche mit Füssen getreten. Mit der Aufnahme im CIC der schwerwiegenden Straftat, wenn ein Bischof eine Frau weiht, und der daraus resultierenden Exkommunikation für den Bischof und die Frau werden eigene Glaubensbrüder und Glaubensschwestern gedemütigt und erpresst und die Würde von katholischen Frauen wird einmal mehr mit Füssen getreten. Sollte dies wirklich so im CIC zu Papier gebracht werden, werde ich niemanden mehr am Kirchenaustritt aus der römisch-katholischen Kirche hindern. 

Nadja Eigenmann-Winter, Theologin

Text: kath.ch / Beatrix Ledergerber