Kleriker und Laien

Serie: Der feine Unterschied

Kleriker und Laien

Es gibt in der römisch-katholischen Kirche ein Sakrament, das Männern vorbehalten ist: Die Priesterweihe. Das sorgt seit langem für Kontroversen. Wie definiert das Kirchenrecht Kleriker und Laien?

Wer heute regelmässig an Gottesdiensten teilnimmt, dem fällt auf: Manche Gottesdienste sind Eucharistiefeiern, manche nicht. Und wenn eine Eucharistie gefeiert wird, steht immer ein Mann mit einer farbigen Stola über beiden Schultern am Altar. Wenn aber eine Frau den Gottesdienst leitet, gibt es eine Kommunionfeier. Das liegt am Weihestatus der leitenden Person. Geweihte Personen werden Kleriker genannt, nicht-geweihte Personen Laien. 

Über Jahrhunderte waren es die Kleriker, die das Bild der Kirche prägten. Der bekannteste Kleriker ist der Priester. Er trägt im Gottesdienst die Stola über beiden Schultern. Ein Priester kann mit Ausnahme der Firmung und der Weihe alle Sakramente spenden – Priester feiern Eucharistie, taufen, nehmen die Busse ab, assistieren bei Eheschliessungen und spenden die Krankensalbung. Zur Weihe zugelassen sind in der römisch-katholischen Tradition nur Männer, die über entsprechende persönliche und bildungsmässige Voraussetzungen verfügen. Ein Bischof, gewissermassen der oberste Kleriker in einer Region, muss vor seiner Bischofsweihe ebenfalls zum Priester geweiht worden sein.

Ein geweihter Mann ist auch der Diakon. Im Unterschied zu Priesterkandidaten können auch verheiratete Männer zum Diakon geweiht werden. In diesen Fällen muss aber ihre Ehefrau zustimmen. Ein Diakon darf zwar auch Gottesdienste feiern, taufen und bei Trauungen assistieren; einer Eucharistiefeier darf er aber nicht vorstehen.

Der mit Abstand grösste Teil der Katholikinnen und Katholiken ist nicht geweiht. Diese Personen werden Laien genannt – das ist Griechisch und heisst «Volk». Mit «Laie» ist also nicht gemeint, dass eine Person nur ein Hobby-Katholik ist oder ohne Ausbildung für die Kirche arbeitet. Seit 1970 werden in der Schweiz zunehmend auch Nicht-geweihte mit Seelsorge- und Leitungsaufgaben betraut und sind heute tragende Säulen des aktiven Pfarrei- und Kirchenlebens. Sie leiten zum Beispiel Pfarreien und feiern Wortgottesdienste und Kommunionfeiern. «Laien», die in der Seelsorge arbeiten, werden je nach Ort und Aufgabe anders genannt: zum Beispiel Pfarreibeauftragte, Seelsorgepersonen oder Pfarreileiterinnen und -leiter.

Hauptamtlich in der Seelsorge arbeitende Personen, seien es Kleriker oder Laien, teilen sich weite Teile ihres Bildungsweges: sie studieren Theologie, werden einer Persönlichkeitsprüfung unterzogen, nach dem Studium folgt eine Berufseinführung. Unter anderem auch deswegen wird die Verknüpfung von Weihe und Leitung seit geraumer Zeit hinterfragt und kontrovers diskutiert.

Text: Severin Schnurrenberger, Forschungsmitarbeiter an der Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern