Soll Privates auch in der Kirche privat bleiben?

Synodenbericht

Soll Privates auch in der Kirche privat bleiben?

Das partnerschaftliche Leben von Angestellten soll auch in der Katholischen Kirche im Kanton Zürich privat bleiben. Das forderte eine Motion im Kirchenparlament, die mit deutlicher Mehrheit überwiesen wurde.

Seelsorgende im kirchlichen Dienst brauchen eine «Missio», eine bischöfliche Beauftragung. Auch im Kanton Zürich. Voraussetzung für diese «Missio» ist nach wie vor, dass diese Seelsorgenden «in einer kanonisch anerkannten Form leben müssen, d. h. ledig, kirchlich verheiratet oder verwitwet sind», erklärte die Synodalin Monika Zimmerli am 7. Dezember an der Synode der Katholischen Kirche im Kanton Zürich.  In ihrer Motion verlangt sie, dass der Synodalrat eine Vorlage ausarbeitet, mit der «das partnerschaftliche Leben der kirchlichen Angestellten in der kath. Kirche im Kanton Zürich geachtet wird und dieses künftig weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.»


Keine Revolution

Die Motion löste eine engagierte Diskussion im Kirchenparlament aus: hier werde an das Fundament des dualen Systems Hand angelegt und in die Kompetenz des Bischofs eingegriffen, wurde argumentiert. Wer die Vorgaben der «Missio» nicht akzeptiere, sei ein «Halbkatholik». Im Gegenteil, solche klaren Zeichen der Basis seien notwendig für die dringende Erneuerung der Kirche, argumentierte die Gegenseite.

Synodalratspräsident Raphael Meyer erklärte, dass der Synodalrat wie auch Generalvikar Luis Varandas dafür seien, die Motion entgegenzunehmen. Zumal die Anstellungen von Personen, «welche sich aus freiem Willen zu einem zölibatären Leben verpflichtet haben» – also geweihte Priester – ausdrücklich von der zu erarbeitenden Gesetzesvorlage ausgenommen sind. Ausserdem decke sich das Anliegen mit den Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ. Er müsse aber «Erwartungsmanagement» betreiben, erklärte Meyer: «Wir können keine Revolution machen, wir sind Teil der Weltkirche.» Aber die Möglichkeiten, welche die Kirche im Kanton Zürich habe, wolle man nutzen. Schlussendlich wurde die Motion mit einer klaren Mehrheit von 74 Ja bei 9 Nein und 7 Enthaltungen überwiesen.


Budget mit Verlust

Das vorgelegte Budget wurde einstimmig angenommen. Es plant mit einem Verlust von 352 750 Franken. Den Aufwendungen von 66 493 350 Franken steht ein Ertrag von 66 140 600 Franken gegenüber. Diskussionen gab es zu einzelnen Stellen in der Verwaltung sowie zum Beitrag an die Mission für Italienischsprachige. Ihren Antrag zur Kürzung dieses Beitrages zog die Synodalin Caterina Fellmann dann zurück, sie will sich aber mit diesem Bereich genauer auseinandersetzen.

Text: Beatrix Ledergerber