Verhüllungsverbot

pro und kontra 

Verhüllungsverbot

Zur Abstimmung vom 7. März 2021

Pro: Romaine Rogenmoser (SVP)

«Es geht nicht um ein Stück Tuch, es geht um unsere Werte und die Würde der Frau. Es geht um die Haltung, wie wir den Menschen begegnen, nämlich mit unverdecktem Gesicht. Es entspricht nicht unseren Werten, sich zu verhüllen, um seine Identität zu vertuschen, wenn man randalierend und zerstörend durch die Gassen zieht. Man kann zwar gegen etwas protestieren – aber: man zeigt sein Gesicht. 

Das Verhüllungsverbot hat aber vor allem mit der Würde der Frau zu tun. Und da reibe ich mir als Katholikin doch verwundert die Augen. Ich bin froh und dankbar, haben die Frauen heute einen anderen Stellenwert in unserer christlichen Gemeinschaft, und möchte nicht wieder einen Rückschritt in die finstere Zeit, als die Frau «weniger wert» war. Aber mit der falsch verstandenen Toleranz gegenüber allem und allen verleugnen wir unsere eigenen Werte und zerstören alle bisherigen Fort-schritte. Weshalb sollten wir plötzlich tolerieren, dass Frauen sich verhüllen müssen, weil das ganz offensichtlich so von den fundamentalis-tischen Muslimen bzw. Männern gefordert wird. Es ist schlicht inakzeptabel, dass wir dieses entwürdigende Verhalten diesen Frauen gegenüber tolerieren. Und nein, die meisten tun das nicht freiwillig. Sie beteuern es nur, weil ihnen sonst noch mehr Ungemach droht. Dabei ist die Verhüllung der Frau ja nur die Spitze des Eisberges. Wo ist der Aufschrei der Emanzen gegen Kinderehen und Frauenbeschneidungen? Ich frage Sie ganz konkret: ist es Ihnen wirklich wichtiger, die Freiheit einiger Frauen in Sachen Klamottenwahl gegen das Elend der verstümmelten Beschnittenen und der zwangsverheirateten traumatisierten 
Mädchen aufzuwiegen? Das ist nur bequeme Toleranz, die ich so nie unterstützen werde, und deshalb sage ich ja zum Verhüllungsverbot.»

 

Contra: Philipp Kutter (Die Mitte)

Parlament und Bundesrat sprechen sich klar gegen das Verhüllungsverbot aus. Kleidervorschriften haben in der Bundesverfassung nichts zu suchen. Die Initiative behandelt ein Scheinproblem, ignoriert vorhandene Regeln, schürt gesellschaftliche Spannungen, stellt einen Eingriff ins Privatleben dar und missachtet die Souveränität der Kantone. Die Forschung geht davon aus, dass die vollverschleierten Frauen in der Schweiz – es sind total 20 bis 30 – diese Lebensform in aller Regel aus eigener Überzeugung gewählt haben. Sie tragen den Nikab, «Burkas» mit Augengittern gibt es in der Schweiz keine. Es gilt, dies als Ausdruck einer freien Entscheidung zu akzeptieren. Man muss den Gesichtsschleier nicht mögen, um gegen ein Verbot zu sein. Man kann ihn im Gegenteil irritierend oder verstörend finden, und doch tolerieren. 

Es mag Fälle geben, in denen die Verhüllung erzwungen ist. Dies ist bereits heute gemäss StGB 181 als Nötigung unter Strafe gestellt. Niemand darf jemand anderen zu etwas zwingen. Für alle anderen Fälle, in denen eine Frau also von sich aus einen Gesichtsschleier trägt, ist es widersprüchlich, eine Frau gegen ihren Willen «befreien» zu wollen. Eine Frau zu zwingen einen Nikab zu tragen, ist ebenso abwegig, wie eine Frau zu zwingen ihn abzulegen. 

Es stimmt, dass in muslimisch geprägten Ländern viele Frauen den Schleier nicht freiwillig tragen. Mit einem Verhüllungsverbot in der Schweiz ist jenen Frauen nicht geholfen. Kein freiheitlicher Staat sollte seine Verfassung an die Zustände in autoritären Staaten an-lehnen, indem er für alle verbietet, was dort für alle erzwungen wird.

Text: Beatrix Ledergerber